Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für sämtliche von XTRA Limousinen- & VIP-Service (folgend „XTRA“ genannt) erbrachten Leistungen sowie für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen XTRA und dessen Kunden (folgend „Auftraggeber“ genannt), sofern im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichungen von diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch XTRA. Insbesondere gehen diese AGB auch vor, wenn sie in Widerspruch mit Bedingungen des Auftraggebers stehen.
Die Angebote von XTRA sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch bei Anfragen und Buchungen über unsere Website. XTRA gibt grundsätzlich ein Angebot schriftlich ab.
Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung von XTRA als Vertragsabgabe und eine Anzahlung durch den Auftraggeber als Vertragsannahme zustande.
Die Leistung umfasst die Durchführung der Beförderung in einem bereitgestellten Fahrzeug inklusive Chauffeur in dem aus der schriftlichen Buchungsbestätigung hervorgehenden Rahmen.
XTRA befördert eine oder mehrere Personen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Der Chauffeur ist für die sichere Beförderung des Auftraggebers und/oder dessen Mitfahrer sowie für die Einhaltung sämtlicher straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben verantwortlich.
In der Beförderungsleistung enthalten ist die Mitnahme von Gepäck in normalem Umfang, soweit eine verkehrssichere Verstauung gewährleistet ist.
Die Mitnahme von Haustieren sowie von sperrigem Gepäck ist nicht erlaubt.
Die Beaufsichtigung von Kindern oder Gepäck ist von der Beförderungsleistung ausgeschlossen.
Die Buchung beginnt am vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Uhrzeit und endet nach der Beförderung durch XTRA am vereinbarten Zielort. Eine Mietzeitverlängerung oder weitere Fahrkilometer sind möglich, wenn dies die Umstände zulassen. Der Chauffeur informiert den Auftraggeber vor Ort und trifft eigenständig die Entscheidung. Mehr-Kilometer und Mietzeitverlängerung werden gemäß der aktuellen Preisliste von XTRA abgerechnet und sind nach Fahrtende sofort vom Auftraggeber bar beim Chauffeur zu bezahlen.
Die bei den Aufträgen von XTRA eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines. Während der Dauer der Beförderung sind der Auftraggeber und/oder die übrigen Insassen zur Befolgung der Anweisungen des Chauffeurs verpflichtet. Kommen sie diesen Anweisungen nicht nach, so ist der Chauffeur berechtigt, diese Person/en von der Beförderung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn andernfalls die Sicherheit für etwaige Mitfahrer, den Chauffeur oder anderer Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Vergütungsanspruch von XTRA bleibt in diesem Fall in voller Höhe bestehen.
XTRA verpflichtet sich, den Kunden in einem verkehrssicheren und ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeug zu befördern. Das Fahrzeug ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung versichert.
Der Auftraggeber und/oder seine Mitfahrer gehen sorgsam mit dem von XTRA bereitgestellten Fahrzeug
um. Schäden am oder im Fahrzeug, die auf einen nicht vertragsgemäßen Umgang
zurückzuführen sind, kann XTRA vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Dies gilt
ebenso für die notwendigen Reinigungskosten infolge einer übermäßigen Verschmutzung
des Fahrzeuginnenraums.
Der Auftraggeber und/oder seine Mitfahrer kommen der Anschnallpflicht eines Fahrzeuginsassen nach und haften bei Verstoß.
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Nicht enthalten sind eventuell
anfallende Mehrkosten infolge nachträglich gewünschter Leistungsänderungen seitens des Auftraggebers.
XTRA darf eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% verlangen, die entsprechend der Buchungsbestätigung zu überweisen ist. Die Restzahlung ist unmittelbar nach Abschluss der Fahrt bar vor Ort beim Chauffeur fällig.
Storniert der Auftraggeber eine beauftragte Beförderung oder erscheint er nicht am vereinbarten Treffpunkt, gilt die geleistete Anzahlung als Stornogebühr.
XTRA kann bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind unter anderem (nicht abschließend):
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erfüllung des
Vertrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt während des Auftrages,
berechnet XTRA nur anteilige Kosten, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.
Eine Haftung von XTRA für Schäden des Auftraggebers, die diesem infolge des Rücktritts entstehen, ist
ausgeschlossen.
Die Haftung von XTRA ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Personenschäden haftet XTRA nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist eine Haftung von XTRA ausgeschlossen, soweit dem Schaden des Auftraggebers keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch XTRA zugrunde liegt.
Mängel an der Beförderungsleistung müssen XTRA unverzüglich schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) gemeldet werden. Unterbleibt eine unverzügliche schriftliche Meldung, gilt die Beförderungsleistung von XTRA als ordnungsgemäß erbracht und der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Für Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen XTRA und dem Auftraggeber sowie sonstigen Dritten gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zwickau, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU hat.